CVJM Zwingenberg beschließt neue Beitragsordnung

Der CVJM Zwingenberg hat auf der gestrigen außerordentlichen Mitgliederversammlung über eine Beitragsordnung abgestimmt. Felix Wüst (2. Vorsitzender) begrüßte alle Anwesenden und stellte im weiteren Verlauf die Beschlussfähigkeit fest. In der Andacht von Stefan und Dorothee Mohr ging es um den von Gott geschenkten Segen, den wir immer wieder aufs neue erfahren und genießen dürfen. Gleichzeitig haben aber wir aber auch die Aufgabe diesen zu verwalten und richtig einzusetzen. Im folgenden Teil ging es nun um verschiedene Hintergründe und die Neuerungen, die Felix vorstellte, was hier auch getan werden soll.

Veränderung der Altersgruppen

Die Altersgruppen von bisher 0-13 | 14-21 | 22-25 | 26+ Jahren werden vereinfacht und auf die Beitragsstruktur des CVJM Westbund angepasst (dazu später mehr). Die neuen Gruppen sind nun 0-18 | 18-26 | 27+ Jahre und nehmen etwas Komplexität, sowohl für Mitglieder als auch für die Administration im Verein heraus.

Erhöhung der Beiträge

Mit der neuen Beitragsordnung geht auch eine (moderate) Erhöhung der Beiträge einher. Seit 2002 wurden im CVJM Zwingenberg die Beiträge nicht mehr erhöht. Auf den gesamten Zeitraum betrachtet bedeutet das eine Steigerung von lediglich 22%. Die Inflation in diesem Zeitraum betrug 46% und die Beiträge, die wir an den Westbund bezahlen liegen bei 48%. Die Höhe der neuen Beiträge können auch in der Ordnung gefunden werden und entsprechen 2 bis 4 € im Monat (je nach Alter).

Einführung zweier Familienbeiträge

Zwar gab es auch bisher einen Familienbeitrag, dieser war allerdings nicht ganz klar definiert. Eine Familie im Sinne der Beitragsordnung wird nun aus 2 Erwachsenen und mindestens einem Kind bis 26 Jahre gebildet. Der entsprechende Jahresbeitrag liegt bei 120 €, was umgerechnet zwei Erwachsenen ab 27 Jahre und einem Kind bis 18 Jahre entspricht. Um aber auch die Situation Alleinerziehender anzuerkennen, gibt es noch eine zweite Form der Familie im Sinne der Beitragsordnung mit 1 Erwachsenem und mindestens einem Kind bis 26 Jahre. Dies entspricht 1 Erwachsener ab 27 Jahre plus 1 Kind bis 18 Jahre. Für beide Familienformen gilt also, dass sich ab dem zweiten Kind bis 26 Jahre der Beitrag nicht erhöht.

Beiträge an Verbände

Der CVJM Zwingenberg ist Mitglied in zwei Regional, bzw. Landesverbänden. Zum einen ist das der CVJM Kreisverband Starkenburg, der die Vereine hier in der Region bündelt und vernetzt. Dieser wird ausschließlich ehrenamtlich betrieben, sodass der Beitrag mit 1 € / Mitglied / Jahr sehr überschaubar ist.
Auf der anderen Seite sind wir Mitglied im CVJM-Westbund mit Sitz in Wuppertal. Über den Westbund sind wir als Ortsverein versichert, außerdem haben wir dort jederzeit Ansprechpartner, sowohl für die inhaltliche Arbeit, als auch für Vereinsthemen. Es werden regelmäßig Schulungen angeboten und Zuschüsse und Förderungen bei Projekten gibt es auch. Unser Beitrag dort setzt sich aus dem Grundbeitragssatz und den Mitgliedssätzen zusammen. Der Grundbeitragssatz ist abhängig von der Anzahl der Mitglieder und liegt für uns bei 29€ / Monat, da wir im Moment zwischen 101 und 150 Mitglieder haben. Der Mitgliedssatz allerdings wird pro Mitglied berechnet und liegt bei folgenden Werten: 0-17 Jahre – 0 € | 18-26 J. – 1,85€/Monat | 27+ J. – 2,95€/Monat.
Unsere Abgaben an beide Verbände zusammen liegen also bei ca. 26,00 € und 39,20 € für die beiden älteren Altersklassen. Für den Verein übrig bleiben somit 10,00 €, bzw. 8,20€.

Weitere Hinweise

Der Einzug wird nun jährlich im Februar stattfinden. Bei Ein-, bzw. Austritten findet eine Berechnung anteilig des Kalenderjahres statt. Die Möglichkeit für soziale Unterstützung besteht weiterhin.

Die neue Beitragsordnung wurde mit 14 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen, worüber wir uns als Vorstand sehr freuen. Sie gilt nun ab dem 1. Januar 2024. Bis dahin werden wir nun die korrekte Eingruppierung der Mitglieder in unseren System vornehmen, sowie alle bisher als Familie geführten Familien durch den Vorstand kontaktieren, um zu klären, wie nun die neue Beitragsordnung im jeweiligen Falle gehandhabt werden soll.

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